Energieberater Darmstadt: Leitfaden zur energetischen Sanierung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Kerstin Matthes informiert als Energieberater Darmstadt über das aktualisierte Gebäudeenergiegesetz: Die Gesetzesnovelle markiert auch für Immobilieneigentümer im Raum Darmstadt einen entscheidenden Moment in der Energiewende des Gebäudesektors. Beispielsweise ist der Einsatz von erneuerbaren Energien für eingebaute Heizsysteme verbindlich. Der Vorteil für Immobilienbesitzer? Es ermöglicht Hausbesitzern eine umweltfreundliche und ökonomisch vorteilhafte Wärmeversorgung, die sowohl kurzfristige als auch langfristige Einsparungen mit sich bringt.

Angepasstes Förderprogramm:

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Austausch bzw. die Ersetzung von alten, auf fossilen Brennstoffen basierenden Heizsystemen durch Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen, mit bis zu 80 Prozent der Investitionskosten (max. 70 Prozent ohne Einkommensbonus). Darüber hinaus werden zusätzliche energetische Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent gefördert. Ebenso besteht ein zinsvergünstigter Zusatzkredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.

Die Chance, Heizungsersatzprojekte in Auftrag zu geben und die Förderanträge im Nachhinein einzureichen, besteht. Nutzen Sie die attraktiven Fördersätze, die nach der Veröffentlichung der BEG-Richtlinien gelten. Die Einhaltung der Richtlinienkonditionen ist dabei essenziell.

Das Ziel der Förderung ist es, Eigentümern zu ermöglichen, ihre Immobilien zukunftssicher zu machen und zukünftige Kosten für fossile Brennstoffe zu senken, besonders im Hinblick auf die Ausweitung des CO₂-Emissionshandels.

Das Gebäudeenergiegesetz

Für Neubauten und Bestandsgebäude traten mit dem neuen Gesetz signifikante Änderungen in Kraft. Hier die Eckpunkte der BEG-Förderung

  • Grundförderung von 30 % für den Heizungstausch (ab Q1/2027: 15 % zuzüglich eines 15 % Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU).
  • Ein Geschwindigkeitsbonus von 16 % für den Austausch einer alten fossilen Heizung (nur bei selbstgenutzten Wohneinheiten); ab dem 01.02.2027 reduziert sich dieser Satz alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte.
  • Ein Einkommensbonus von bis zu 40 % für Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (bei Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze auf 40.000 Euro).
  • Bis zu 20 % Förderung für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen (15 % Basisförderung zuzüglich 5 % iSFP-Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans).

Als Energieberater in Darmstadt, bietet ENERDOMO maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung bei der Beantragung dieser Fördermittel, um die Wärmewende in Ihrem Zuhause oder Ihrer gewerblichen Immobilie effizient zu gestalten.

Struktur der BEG

Die BEG ist in vier Teilprogramme gegliedert, die Sanierungen und Neubauten für Wohn- und Nichtwohngebäude abdecken. Diese Teilprogramme umfassen Sanierung von Wohngebäuden (BEG WG), Sanierung von Nichtwohngebäuden (BEG NWG), Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) und klimafreundlichen Neubau (BEG KFN).

Fördersätze im Überblick

  • Heizungstausch: Bis zu 80 % der Investitionskosten können als Zuschuss für den Austausch alter Heizungen durch Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien erhalten werden (max. 70 % ohne Einkommensbonus). Die Basisförderung beträgt 30 % (ab Q1/2027: 15 % + 15 % Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU). Hinzu kommt ein Geschwindigkeitsbonus von 16 % beim Austausch alter fossiler Heizungen (nur selbstgenutzte Wohneinheiten, Reduzierung um 4 Prozentpunkte alle 6 Monate ab 01.02.2027) sowie ein Einkommensbonus von bis zu 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (bzw. 40.000 € für Familien).
  • Energetische Sanierung: Neben der Heizungsunterstützung fördert die BEG auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20%. Die Grundförderung beträgt 15%, wobei ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5% für das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans möglich ist.
  • Kreditangebot: Dazu kommt ein zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung von Heizungstausch und energetischen Sanierungsmaßnahmen, der für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 90.000 Euro zugänglich ist.

Bedingungen und Antragstellung

Die Fördermittel sind unter der Voraussetzung verfügbar, dass die Antragstellenden die Bedingungen der Förderrichtlinien einhalten. Für eine optimale Nutzung der Fördermöglichkeiten ist es essenziell, sich über die aktuellen Richtlinien und Antragsverfahren zu informieren, die auf den Websites der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt werden.

Für eine professionelle Beratung und Begleitung bei der Umsetzung der neuen Fördermöglichkeiten durch das Gebäudeenergiegesetz, kontaktieren Sie Kerstin Matthes, Ihre Energieberaterin in Darmstadt.

Energieberater Darmstadt
Kerstin Matthes von ENERDOMO Darmstadt

Faktenblatt zum Gebäudeenergiegesetz

Das „Faktenblatt zum Gebäudeenergiegesetz“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz liefert essenzielle Informationen über den Wechsel zu klimafreundlicher Heiztechnologie und die damit verbundenen Vorteile. Es hebt die Bedeutung der Umstellung auf erneuerbare Energien für eine zukunftssichere, kosteneffiziente und umweltfreundliche Wärmeversorgung hervor. Zudem werden die umfangreichen Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch und energetische Sanierungsmaßnahmen detailliert beschrieben, um Eigentümern den Übergang zu erleichtern und die Klimaschutzziele zu unterstützen. Die Broschüre ist eine unverzichtbare Ressource für alle, die ihre Immobilien energetisch modernisieren möchten und mehr über die staatliche Unterstützung erfahren wollen.

Auf einen Blick: Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Das neue Gebäudeenergiegesetz: Die wichtigsten Fakten PDF, 489 KB
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